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BGH, 18.10.1961 - IV ZR 66/61 |
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- BGH, 13.07.1960 - IV ZR 60/60
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Auszug aus BGH, 18.10.1961 - IV ZR 66/61
Dies hat der erkennende Senat für die Möglichkeit der Entziehung von auf Grund Landesrechts festgestellten Ansprüchen in der Entscheidung vom 14. Juli 1960 - IV ZR 60/60 -, RzW 1960, 523, ausdrücklich ausgesprochen.Da nach alledem die materiell-rechtliche Regelung des BEG eine gesetzliche Grundlage für die Neufestsetzung der Rente zum Nachteil der Klägerin nicht enthält, bedarf es keiner Prüfung und Entscheidung der Frage, ob eine Herabsetzung der Rente auch deshalb unzulässig ist, weil die entsprechenden Vorschriften des schleswig-holsteinischen Landesrechts diese Frage in einem der Klägerin günstigeren Sinne regeln (vgl. § 228 Abs. 2 Satz 2 BEG und Entscheidung des BGH vom 14. Juli 1960, a.a.O.).
- BGH, 03.06.1959 - IV ZR 278/58
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Auszug aus BGH, 18.10.1961 - IV ZR 66/61
Hier wird bestimmt, daß die Rente neu festgesetzt werden kann, wenn sich die Verhältnisse, die der Bemessung der Rente zugrundegelegt waren, nachträglich so geändert haben, daß die auf Grund der veränderten Verhältnisse neu errechnete Rente um mindestens 10 v.H. von der festgesetzten Rente abweicht (vgl. BGH vom 3. Juni 1959 - IV ZR 278/58 -). - BGH, 05.02.1955 - IV ZR 218/54
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Auszug aus BGH, 18.10.1961 - IV ZR 66/61
Ein Bescheid oder eine gerichtliche Entscheidung, in denen auf Grund Landesrechts eine Rente zuerkannt ist, bleiben vielmehr auch nach dem Inkrafttreten des BEG in dem bisherigen Umfang wirksam (vgl. BGH vom 5. Februar 1955 - IV ZR 218/54 -, RzW 1955, 156, für die insoweit inhaltsgleiche Vorschrift des § 104 Abs. 1 Satz 2 BErgG).
- BGH, 31.01.1962 - IV ZR 152/61
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Das ergibt sich aus § 228 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes (vgl. RzW 1960, 523 Nr. 35 und die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats IV ZR 66/61 vom 18. Oktober 1961).